Kurlaub ist nicht abgeschafft

Zunehmend leiden wir Menschen unter Atemwegsproblemen, Neurodermitis oder reagieren allergisch auf Pollen. Häufig wird berichtet, dass die Krankenkassen keinen Kururlaub mehr bezuschussen. Richtig ist, dass die Budgets für Kururlaub nicht mehr so groß sind wie im letzen Jahrtausend. Es ist aber absolut möglich, von der Krankenkasse einen Zuschuss für einen ambulanten Kururlaub zu bekommen.

Weil wir oft danach gefragt werden, kommt heute eine umfassende Information zu den Moeglichkeiten fuer einen Urlaub an der Ostsee Zuschuesse von der Krankenkasse zu bekommen.

Der Weg zu einem Urlaubszuschuss

  • Sie beantragen ueber den Hausarzt bei Ihrer Krankenkasse eine ambulante Kur. Die Kur muss spaetestens 6 Monate nach der Bewilligung
    begonnen werden. Die ambulante / offene Badekur sollte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn beantragt werden. Jetzt ist also
    genau der richtig Zeitpunkt um fuer eine Fruehjahrskur aktiv zu werden.
  • die Krankenkassen koennen eine Kur bewilligen, um eine Schwaechung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer
    Krankheit fuehren wuerde, zu beseitigen oder einer Gefaehrdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
  • eine ambulante Kur ist dann moeglich, wenn die Maßnahmen am Wohnort nicht erbracht werden koennen (gesunde Ostseeluft …)
  • nach den Vorschriften des §23 SGB V zahlen die gesetzlichen Krankenkassen pro Tag bis zu 13 EURO pro Person zur Unterkunft, bei Kindern unter 6 mit chronischen Erkrankungen kann dieser Satz bis auf 21 EURO heraufgesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung wird in der Satzung der Krankenkasse definiert. Deshalb kann es Unterschiede geben.
  • mit der Bewilligung und dem Befund Ihres Arztes kommen Sie zu uns und besprechen mit unserem Partner, dem Dahmer Kurarzt Dr. Weber die Anwendungen. Bei Atemwegsproblemen kann mitunter auch der moeglichst lange Aufenthalt am Strand eine gute Anwendung sein.
  • die Anwendungen werden, ggf. mit den entsprechenden Eigenanteilen direkt vom Leistungstraeger mit der Krankenkasse abgerechnet
  • nach dem Urlaub reichen Sie bei der Krankenkasse die Rechnung fuer die Unterkunft bei der Krankenkasse ein
  • Ambulante Kuren dauern in der Regel drei Wochen, es werden aber mitunter auch kuerzere Zeiten bewilligt
  • eine ambulante Kur kann grundsaetzlich alle drei Jahre beantragt werden oder jaehrlich bei medizinischer Notwendigkeit

Die ambulante Kur muss vor Antritt bewilligt werden. Die anerkannt gesunde Wirkung der Ostsee kommt aus den Aerosolen
(Mikro-Salzteilchen), die von der Brandung aus dem Seewasser in die Luft uebertragen werden. Weil die Ostsee im Fruehjahr und Herbst in der Regel stärker in Bewegung ist, sollte die gesundheitliche Wirkung in den Jahreszeiten staerker sein als im Sommer. Im Fruehjahr kommt noch hinzu, dass die Pollenbelastung der Ostseeluft insbesondere bei Ostwind deutlich niedriger ist als in Gegenden ohne Salzwasser.

Die Unterkunft für Ihren Kururlaub

Einen 3-woechiger Aufenthalt im April, Mai, September oder Oktober gibt es in einer unserer kleineren Wohnungen *schon fuer 990 EURO, in einer der groesseren ab 1390 EURO. Mit den gezahlten Zuschuessen bleibt je nach Anzahl der genehmigten Kuren in der Familie nur ein kleiner Eigenanteil.

Die ambulante Kur dient der Vorsorge. Deshalb sind Sie waehrend der ambulanten Kur nicht krank geschrieben. In einigen Tarifvertraegen sollen aber Vereinbarungen ueber Sonderurlaub bei einer ambulanten Kur enthalten sein. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Informationen und die individuellen Auslegungen in Ihrem Fall erfragen Sie bitte bei den Kur-Experten Ihrer Krankenkasse.

Veröffentlicht von

ostseefreund

männlich, Mitte 30, Ostsee-Native und nach frei gewählter Abstinenz, frei gewählte Rückkehr an die Ostsee in Schleswig-Holstein

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